BASISAUSBILDUNG KRAN


Personen, die in ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von Kranen benötigen.


Es wird das theoretische Basiswissen zum Führen von Kranen vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, das Wissen um den Kranaufbau und die sicherheitstechnische Ausrüstung, die Betriebs- und Wartungsvorschriften, die Unfallverhütung . Damit erfüllt sie die Anforderungen der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und führt zur gewünschten BASIS-Qualifikation.


  • Grundbegriffe Mechanik und Elektrotechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise von Kranen, Betriebsbedingungen
  • Mechanische und elektrische Ausrüstung
  • Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Betrieb und Wartung
  • ASchG und Rechtsvorschriften

Vollendung des 18. Lebensjahres Körperliche, Geistige und charakterliche Eignung

25 Personen

Personen, die in ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von Kranen benötigen.


Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mittels Multiple-Choice-Verfahren.


Mitzubringen sind: gültiger Lichtbildausweis, Wetterfeste Bekleidung, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Passfoto